MERLIN-Nutzungsbedingungen-2013
Nutzungsbedingungen für Merlin-Online-Medien in Niedersachsen 2013 Stand: 13.03.2013
1. Die kommunalen Medienzentren und der Bildungsserver des Landes Niedersachsen stellen den Schulen, Kindergärten und Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung , im Folgenden „Bildungseinrichtungen“ genannt, in Niedersachsen Online-Medien zum Download über Server oder über mobile Speichermedien zur Nutzung zur Verfügung.
2. Die Lizenzen umfassen das Recht, die betroffenen Medien elektronisch auf einem Server zu hinterlegen bzw. elektronisch von einem Server abzurufen und dabei einem geschlossenen Benutzerkreis zugänglich zu machen. Der Benutzerkreis darf die Medien nur zu nicht gewerblichen Bildungszwecken nutzen. Geschlossener Benutzerkreis bedeutet, dass Zugriffe nur nach Authentifizierung von Berechtigten der Bildungseinrichtung möglich sind.
3. Nutzungsberechtigt sind die Bildungseinrichtungen im Geschäftsbereich derjenigen kommunalen Medienzentren, welche die Nutzungsrechte erworben haben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kultusministeriums und seiner nachgeordneten Behörden im Bereich der Lehreraus- und Fortbildung, der Unterrichtsentwicklung, Beratung sowie der Curriculakommissionen sind ebenfalls nutzungsberechtigt, soweit die Nutzung der Medien für deren Arbeit notwendig ist. Für landesweite Tätigkeiten dürfen nur Medien aus Landeslizenzen, bei lokalen auch die aus dem Geschäftsbereich des jeweiligen Medienzentrums genutzt werden.
4. Der Zugang zu den Online-Medien ist nur über geschützte Verfahren möglich.
5. Die Lizenzzeiten für die Online-Medien sowie der Datenträger mit V+Ö-Rechten sind in der Regel unbefristet.
6. Im Rahmen der Nutzung in Bildungseinrichtungen ist das Kopieren der Online-Medien auf Speichermedien erlaubt, soweit dies für die interne Verteilung erforderlich ist.
7. Darüber hinaus ist für die Lehrenden und Lernenden der Bildungseinrichtungen die Nutzung der Online-Medien auf dem heimischen PC erlaubt, soweit die Nutzung im Bildungskontext stattfindet (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung).
8. Die Online-Medien können auf Lernplattformen der Bildungseinrichtungen in geschlossenen Benutzerkreisen bis auf die Ebene der Lernenden genutzt werden. Nach Beendigung der Arbeiten mit den jeweiligen Online-Medien sind diese von den heimischen PCs und Datenträgern der Lehrenden und Lernenden zu löschen; spätestens beim Verlassen der Bildungseinrichtung. Eine Löschung ist nicht notwendig, wenn die Nutzung der Medien beispielsweise durch eine Versetzung an eine andere Lehreinrichtung weiter im Geschäftsbereich des gleichen Medienzentrums erfolgt.
9. Die Bearbeitung der Medien selbst, sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien ist zulässig, soweit die Nutzung im Kontext des Bildungsauftrages stattfindet. Dies beinhaltet auch, dass die neu hergestellten Werke nicht außerhalb des Geltungsbereiches der Lizenzbedingungen verbreitet werden. Eine grundsätzliche Veröffentlichung (z.B. im Internet) von neu hergestellten Werken ist nicht zulässig, bzw. bedarf der Zustimmung des Rechtegebers.
10. Die Rechte der Verwertungsgesellschaften, insbesondere der GEMA, sind durch die Produzenten abgegolten.